

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Garage Eberle Cars GmbH (nachfolgend "Garage") und ihren Kunden für sämtliche Dienstleistungen, Verkäufe und Reparaturen. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
2. Leistungen
2.1 Die Garage erbringt Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugreparatur, -service, Carrosserie-, Lackier- und Reinigungsarbeiten sowie Fahrzeugverkauf (Occasionen & Neuwagen). Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktuellem technischem Standard.
2.2 Der Garagenbetrieb darf Unteraufträge an Dritte vergeben und Probefahrten mit dem Fahrzeug durchführen
3. Termine und Annahme
Alle Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen durch externe Faktoren (z. B. Lieferverzögerungen, höhere Gewalt) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag oder zu Schadenersatzforderungen.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
4.1Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt., sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung oder gemäss vereinbarter Zahlungsfrist fällig. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns Mahngebühren und rechtliche Schritte vor.
4.2 Erforderliche Zusatzarbeiten, die mehr als 10 % des Gesamtauftrags kosten, werden nur nach Zustimmung des Kunden durchgeführt. Ist der Kunde nicht erreichbar, werden sicherheitsrelevante Arbeiten dennoch ausgeführt.
4.3 Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden bei Auftragserteilung verrechnet. Wird kein Auftrag erteilt, kann der Garagenbetrieb diese Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
4.4 Bleibt eine Zahlung durch Dritte (z.B. Versicherung) aus, muss der Kunde den Gesamtbetrag vollständig begleichen
4.5 Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Bei Versand der Rechnung gelten die aufgedruckten Zahlungsfristen (i.d.R. 10 oder 30 Tage).
4.6 Der Garagenbetrieb kann das Inkasso an Dritte übergeben. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.
5. Fahrzeugverkauf (Occasionen & Neuwagen)
Beim Verkauf gelten die schriftlich vereinbarten Konditionen. Fahrzeugangaben sind unverbindlich; Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen bleiben vorbehalten. Garantieleistungen erfolgen gemäss separater Vereinbarung oder Herstellerbedingungen.
6. Haftung
6.1Die Garage haftet nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen. Bei Arbeiten mit Fremdteilen oder auf Kundenwunsch entfällt jegliche Haftung.
6.2 Zustellung und Abnahme des Fahrzeugs
Abholung und Zustellung des Fahrzeugs erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden.
6.3 Der Garagenbetrieb darf die Herausgabe eines verkehrsuntauglichen Fahrzeugs verweigern.
7. Abnahme und Beanstandungen
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Erbringung der Leistung umgehend zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innert 8 Werktagen schriftlich zu melden. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt.
7.2 Ersatzteile und Zubehör sind bei Lieferung zu prüfen. Mängel müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden.
7.3 Die Haftung für Verlust von Wertsachen im Fahrzeug ist ausgeschlossen.
7.4 Garantieansprüche sowie Nachbesserungen wegen mangelhafter Leistungen sind der Firma Eberle Cars GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Firma Eberle Cars GmbH ist berechtigt, die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch von Ihr beauftragte Dritte ausführen zu lassen. Eine Beauftragung anderer Unternehmen oder Dritter durch den Kunden ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Firma Eberle Cars GmbH zulässig. Erfolgt eine Mängelbehebung ohne diese Zustimmung, entfällt jeglicher Anspruch auf Kostenübernahme, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss unserer Datenschutzerklärungen behandelt. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser zur Vertragserfüllung (z. B. Versicherungen, Behörden, Partnerfirmen).
9. Ersatzwagen
9.1 Wird dem Kunden ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, gilt im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug ein Selbstbehalt von je CHF 1000.- je Schadenfall sowohl für Schäden, die über die Vollkaskoversicherung, als auch für Schäden, die über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.
9.2 Die Firma Eberle Cars GmbH ist berechtigt, dem Kunden den durch einen Schadenfall entstehenden administrativen Aufwand pauschal in Rechnung zu stellen.
9.3 Bringt der Kunde den Ersatzwagen unverhältnismässig schmutzig zurück, kann die Firma Eberle Cars GmbH eine Reinigungspauschale in Rechnung stellen.
10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
10.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB weiterhin gültig. Lücken werden gemäß dem wirtschaftlichen Zweck der AGB geschlossen.
10.2 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Garage Eberle Cars GmbH AG in 8716 Schmreikon, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
10.3 Es gelten die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
10.4 Der Garagenbetrieb kann die AGB jederzeit ändern. Die aktuellste Version ist auf der Homepage und im Betrieb einsehbar.
Zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2026